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BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Aufklärungspflicht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit (Steuerrückstände)
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 27.12.1993 - 22 B 93.2006
- BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91
Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94
Die Rüge, das Berufungsgericht habe die Steuerrückstände des Klägers und die "Angemessenheit" der Gewerbeuntersagung nicht zutreffend beurteilt, führt nicht auf einen Verfahrensmangel, sondern betrifft die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. im übrigen zur Berücksichtigungsfähigkeit auch geschätzter Steuern Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45; vgl. ferner zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei einer Gewerbeuntersagungsverfügung den Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48). - BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94
Hinzu kommt das Interesse an der Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung, das der Senat hier mit 10.000 DM veranschlagt (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 1 B 10.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 71). - BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80
Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94
Der Verwaltungsgerichtshof geht durch Bezugnahme auf die erstinstanzliche Entscheidung zu Recht (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1 ) davon aus, daß für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich sind. - BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87
Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit - …
Auszug aus BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94
Die Rüge, das Berufungsgericht habe die Steuerrückstände des Klägers und die "Angemessenheit" der Gewerbeuntersagung nicht zutreffend beurteilt, führt nicht auf einen Verfahrensmangel, sondern betrifft die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. im übrigen zur Berücksichtigungsfähigkeit auch geschätzter Steuern Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45; vgl. ferner zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei einer Gewerbeuntersagungsverfügung den Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48).