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   BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94   

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https://dejure.org/1994,16825
BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94 (https://dejure.org/1994,16825)
BVerwG, Entscheidung vom 22.04.1994 - 1 B 65.94 (https://dejure.org/1994,16825)
BVerwG, Entscheidung vom 22. April 1994 - 1 B 65.94 (https://dejure.org/1994,16825)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verletzung der Aufklärungspflicht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit (Steuerrückstände)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 25.03.1991 - 1 B 10.91

    Grundsätzliche Bedeutsamkeit einer Rechtssache - Gewerbeuntersagung wegen

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94
    Die Rüge, das Berufungsgericht habe die Steuerrückstände des Klägers und die "Angemessenheit" der Gewerbeuntersagung nicht zutreffend beurteilt, führt nicht auf einen Verfahrensmangel, sondern betrifft die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. im übrigen zur Berücksichtigungsfähigkeit auch geschätzter Steuern Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45; vgl. ferner zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei einer Gewerbeuntersagungsverfügung den Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48).
  • BVerwG, 03.02.1993 - 1 B 10.93

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen einer

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94
    Hinzu kommt das Interesse an der Aufhebung der erweiterten Gewerbeuntersagung, das der Senat hier mit 10.000 DM veranschlagt (vgl. Beschluß vom 3. Februar 1993 - BVerwG 1 B 10.93 - Buchholz 360 § 13 GKG Nr. 71).
  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94
    Der Verwaltungsgerichtshof geht durch Bezugnahme auf die erstinstanzliche Entscheidung zu Recht (ständige Rechtsprechung seit dem Urteil vom 2. Februar 1982, BVerwGE 65, 1 ) davon aus, daß für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Gewerbeuntersagungsverfügung die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung maßgeblich sind.
  • BVerwG, 29.01.1988 - 1 B 164.87

    Gewerbeuntersagung - Gewerbetreibender - Steuerrückstände - Unzuverlässigkeit -

    Auszug aus BVerwG, 22.04.1994 - 1 B 65.94
    Die Rüge, das Berufungsgericht habe die Steuerrückstände des Klägers und die "Angemessenheit" der Gewerbeuntersagung nicht zutreffend beurteilt, führt nicht auf einen Verfahrensmangel, sondern betrifft die materiell-rechtliche Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. im übrigen zur Berücksichtigungsfähigkeit auch geschätzter Steuern Beschluß vom 29. Januar 1988 - BVerwG 1 B 164.87 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 45; vgl. ferner zum Verhältnismäßigkeitsgrundsatz bei einer Gewerbeuntersagungsverfügung den Beschluß vom 25. März 1991 - BVerwG 1 B 10.91 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 48).
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